1. HAFTUNGSAUSCHLUSS Die Instruktionen, Anregungen, Tipps und Ratschläge des Trainers führen zu keiner Haftung. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden welche durch ihn, dessen Familienmitglieder oder der/den von ihnen mitgebrachten Hund/en verursacht werden. Der Teilnehmer entscheidet immer selbst, ob er ausführen möchte was der Trainer empfiehlt. Eine Mithaftung des Trainers ist ausgeschlossen.
2. PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Jeder Teilnehmer und dessen Hund/e ist/sind mit einer gültigen Privathaftpflichtversicherung aureichend versichert. Sind bei Mehrhundehaltern die Hunde jeweils bei verschiedenen Versicherungen gemeldet, ist dies dem Trainer anzugeben.
3. TEILNEHMER Bei einem Einzelunterricht werden immer die Familienmitglieder unterrichtet, welche mit dem/den Hund/en permanent zusammenleben. Aussenstehende, also Personen, welche einen eigenen Hausstand, eventuell noch mit einem eigenen Hund haben, müssen bei Interesse einen eigenen Unterricht besuchen.
4. GESUNDHEITLICHER ZUSTAND / VERANTWORTUNG DES HUNDEHALTERS Sollte ein Hund an einem Termin ansteckend erkrankt sein oder besteht eine nicht ansteckende Krankheit (z.Bsp. Leishmaniose aber auch akuter Durchfall etc.) oder Läufigkeit (sämtliche verschiedene Phasen der Läufigkeit), so bedarf es der Absprache mit dem Trainer, ob er an den Unterricht mitgebracht und teilnehmen darf, resp. sein Zustand ein ihm gegenüber faires Training zulässt und/oder allenfalls an einer speziellen Örtlichkeit trainiert werden sollte. Bei Teilnahme wird automatisch erklärt und bestätigt, dass der Hund nicht in irgendeiner Weise davon betroffen ist.
3. ÖRTLICHKEIT Anfangs ist es mitunter sinnvoll an einer Örtlichkeit ohne unnötige Reizsituationen zu trainieren. Anhand der geschilderten oder dem Trainer bekannte Situationen entscheidet der Trainer an welcher Örtlichkeit es sinnvoll wäre zu unterrichten.
4. KOSTEN Bei einem Einzelunterricht ist das angefallenen Honorar am Ende der Stunde zu entrichten. Eine Stunde beläuft sich auf CHF 130.- und ist gleichzeitig Mindestumsatz Möglich sind: Barzahlung / EC-direkt / Kreditkarten Bei längeren andauernden und gegenseitig vereinbarten Einzelunterrichtsterminen, wird jeweils nach der ersten vollendeten Stunde in angefangenen viertel Stunden gerechnet. Bei einer Anfahrt des Trainers zu einem Einzelunterricht ist zusätzlich eine An- und Abfahrt in der Höhe von CHF 1.50 pro gefahrenen Kilometer zu entrichten.
5. ZEITAUFWAND Bei einem Einführungsunterricht ohne Vorkenntnis über Theorie von Thorsten Fauser (Buch/DVD) ist mit einem Aufwand von zwei Stunden zu rechnen. Bei einem weiterführenden Einzelunterricht ist eine Stunde als Minimum anzusehen.
6. ABSAGE / TERMINVERSCHIEBUNG SEITENS DES KUNDEN Terminabsagen / Terminverschiebungen sind bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Andernfalls wird der Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt
7. DER HUND IM UNTERRICHT Bei einem Einzelunterricht ist der Hund zunächst an der Meterleine. Abgeleint wird nur auf Anraten des Trainers (Punkt 1 der AGB's kommt zum tragen).
Zu Beginn des Unterrichts verbleibt der Hund zunächst im Fahrzeug des Halters, sofern nicht in Räumlichkeiten des Hundehalters gearbeitet wird. Der Hund ist ohne anderweitige Absprache mit dem Trainer nur an der Meterleine aus dem Fahrzeug zu lassen.
8. TERMINVEREINBARUNG Ein Einzeltermin wird vorgängig, persönlich, per Mail oder telephonisch besprochen. Vorab, spätestens daraufhin hat der Teilnehmer das auf der Homepage beinhaltete Kontaktformular komplett ausgefüllt zu übersenden.
9. URHEBERRECHTE Sämtliche Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberschutzt von Thorsten Fauser wonach Verfielfältigungen und Verbreitung ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht zulässig sind. Jegliche Aufnahmen von Bild und/oder Ton ist nur nach Rücksprache gestattet. Sämtliche Lehrgansteilnehmer, Kunden bzw. Vertragspartner verpflichten sich mit vorstehender Anmeldung, insbesondere bei eigener Ausbildungs- Lehrtätigkeit, bei Weitergabe und/oder Wiedergabe der Ausbildungsinhalte bzw. der durch Thorsten Fauser vermittelten Thesen, Lehren und Definitionen, ausnahmslos darauf hinzuweisen, dass es sich um eine ursprünglich von Thorsten Fauser entwickelte Lehre/These/Definition handelt. Bei schuldhaftem Unterlassen der Benennung des Urhebers verpflichten sich die Lehrgangsteilnehmer, Kunden bzw. Vertragspartner zur Zahlung entstandener Rechtsanwalts- und Gerichtskosten und einer jeweils angemessenen Vertragsstrafe nicht unter 100 Euro für jeden Einzelfall der Urheberrechtsverletzung und jeden sich daraus ergebenen Folgefall an Thorsten Fauser.
10. RECHTSKRÄFTIGKEIT Sollte ein Punkt der AGB nicht rechtskräftig sein oder im individuellen Fall an rechtskraft verlieren, so sind die anderer Punkte davon unberührt.